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Verwaltungsgericht Köln, 14 K 8527/03

Datum:
11.10.2005
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 K 8527/03
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2005:1011.14K8527.03.00
 
Tenor:

Soweit die Beteiligten die Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklären haben, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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