Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Köln, 14 K 1764/05

Datum:
10.08.2005
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 K 1764/05
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2005:0810.14K1764.05.00
 
Tenor:

Soweit die Klägerin und der Beklagte zu 1) den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage gegen den Beklagten zu 2) abgewiesen. Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen diese selbst zu 99,5 % und der Beklagte zu 1) zu 0,5%. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1) trägt dieser selbst; die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2) trägt die Klägerin.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank