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Verwaltungsgericht Köln, 10 K 6142/04

Datum:
10.08.2005
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 K 6142/04
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2005:0810.10K6142.04.00
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit es bezüglich der Klägerinnen zu 1) und 3) übereinstimmend für erledigt erklärt worden ist.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerinnen zu 1) und 3) jeweils zu 3/20, der Kläger zu 2) zu 2/5 und der Beklagte zu 3/10.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

 
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