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Verwaltungsgericht Köln, 9 K 2394/04

Datum:
22.09.2004
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 K 2394/04
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2004:0922.9K2394.04.00
 
Tenor:

Der Kostenbescheid des Beklagten vom 10. Dezember 2003 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 25. Februar 2004 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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