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Verwaltungsgericht Köln, 1 K 2630/00

Datum:
18.03.2004
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 2630/00
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2004:0318.1K2630.00.00
 
Tenor:

Der Bescheid der RegTP vom 24. Februar 2000 wird aufgehoben. Es wird festgestellt, dass eine Genehmigungspflicht der Entgelte für die Leistung "Voranfrage" nicht besteht.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des bei- zutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird zugelassen.

Die Revision unter Übergehung der Berufungsinstanz wird zugelassen.

 
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