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Verwaltungsgericht Köln, 15 L 2802/03

Datum:
11.02.2004
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
15. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 L 2802/03
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2004:0211.15L2802.03.00
 
Tenor:

1) Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, den Dienstposten des Leiters der Abteilung III im C. mit dem Beigeladenen zu besetzen und den Beigeladenen auf diesem Dienstposten in die Besoldungsgruppe B 6 BBesO zu befördern, solange nicht über die Bewerbung des Antragstellers und über dessen Widerspruch ge- gen die Auswahlentscheidung zugunsten des Beigelade- nen unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut ent- schieden worden ist.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin. Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

2) Der Streitwert wird auf 2.000 EUR festgesetzt.

 
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