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Verwaltungsgericht Köln, 14 K 9355/02

Datum:
07.12.2004
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 K 9355/02
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2004:1207.14K9355.02.00
 
Tenor:

Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Beklagte zu 4/5 und die Klägerin zu 1/5.

Die Hinzuziehung des Prozessbevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vollstreckbar.

 
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