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Verwaltungsgericht Köln, 12 L 1418/04

Datum:
27.05.2004
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 L 1418/04
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2004:0527.12L1418.04.00
 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die Verfügung des Antragsgegners vom 26. Mai 2004 wird für den Zeitraum von zwei Monaten nach Zustellung dieses Beschlusses angeordnet.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 1.000,00 Eur festgesetzt.

 
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