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Verwaltungsgericht Köln, 10 K 7931/03

Datum:
22.12.2004
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 K 7931/03
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2004:1222.10K7931.03.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids des Bundesverwaltungsamts vom 29.11.2002 und seines Widerspruchsbescheids vom 30.09.2003 verpflichtet, dem Kläger einen Staatsangehörigkeitsausweis zu erteilen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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