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Verwaltungsgericht Köln, 10 K 6532/02

Datum:
14.01.2004
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 K 6532/02
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2004:0114.10K6532.02.00
 
Tenor:

Der Bescheid des Beklagten vom 24.04.2002 und der Widerspruchsbescheid des Landesamtes für Ernährungswirtschaft und Jagd vom 25.07.2002 werden aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, über den Antrag des Klägers auf Genehmigung einer Ablenkungsfütterung für Schwarzwild im Eigenjagdbezirk S. unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen tragen der Kläger zu 1/3 und der Beklagte zu 2/3.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abzuwenden.

 
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