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Verwaltungsgericht Köln, 8 L 2437/02

Datum:
10.01.2003
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
8 L 2437/02
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2003:0110.8L2437.02.00
 
Tenor:

1. Der Antrag auf Änderung des Beschlusses des Oberverwal- tungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23.9.2002 - 7 B 1283/02 - und auf Aufhebung der Anordnung der Stilllegung der Bauarbeiten auf dem Grundstück der Beigeladenen wird abgelehnt.

2. Die Kosten des Abänderungsverfahrens tragen die Antragsgegnerin im Aus- gangsverfahren und Antragstellerin im Abänderungsverfahren sowie die Beigeladene je zur Hälfte. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen Antragsgegnerin im Ausgangs- verfahren und Antragstellerin im Abänderungsverfahren sowie die Beigeladene je- weils selbst.

3. Der Streitwert wird auch für das Abänderungsverfahren auf 5.000,00 EUR festgesetzt.

 
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