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Verwaltungsgericht Köln, 6 L 699/03

Datum:
17.10.2003
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 L 699/03
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2003:1017.6L699.03.00
 
Tenor:

1. Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Sperrungsver- fügung der Antragsgegnerin vom 13.3.2003 in der Gestalt des Widerspruchsbe- scheides vom 21.7.2003 wird wiederhergestellt.

Die Kosten des Verfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen. 2. Der Streitwert wird auf 2.000,00 EUR festgesetzt.

 
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