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Verwaltungsgericht Köln, 3 K 5039/03

Datum:
17.11.2003
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 K 5039/03
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2003:1117.3K5039.03.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verpflichtet, den Kläger in die Bewerbungsdatei aufzunehmen und nachfolgend die Bewerbung des Klägers einem Schulträger im Ausland bzw. einer ausländischen Regierungsstelle mit der Zustimmung des Klägers vorzuschlagen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

 
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