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Verwaltungsgericht Köln, 2 L 2372/03

Datum:
27.10.2003
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 L 2372/03
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2003:1027.2L2372.03.00
 
Tenor:

1. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 08.07.2003 gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung des Antragsgegners vom 10.01.2003 (Geschäftszeichen: 00-B0-0000-00000) wird angeordnet.

Dem Antragsgegner wird aufgegeben, die Stillegung der Baustelle auf dem Grundstück H. -Straße 00 in M. (Gemarkung P. , Flur 00, Flurstücke 000 und 000) beizubehalten.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

2. Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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