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Verwaltungsgericht Köln, 27 L 2502/03

Datum:
31.10.2003
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
27. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
27 L 2502/03
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2003:1031.27L2502.03.00
 
Tenor:

1. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die Vollstreckung der in ihrem Schreiben vom 22. Juli 2003 gegenüber der Antragstellerin geltend gemachten Forderung auf Kaufpreiserstattung einzustellen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

2. Der Streitwert wird auf 264,35 EUR festgesetzt.

 
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