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Verwaltungsgericht Köln, 25 K 5299/99

Datum:
23.05.2003
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
25.
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
25 K 5299/99
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2003:0523.25K5299.99.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger zu je einem Viertel mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung jeweils in der selben Höhe Sicherheit leistet.

 
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