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Verwaltungsgericht Köln, 25 K 4771/00

Datum:
13.06.2003
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
25. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
25 K 4771/00
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2003:0613.25K4771.00.00
 
Tenor:

Soweit die Klage zurückgenommen worden ist, wird das Verfahren ein- gestellt.

Der Gebührenbescheid des Oberbürgermeisters der Stadt L. vom 9. März 2000 und der Widerspruchsbescheid vom 11. Mai 2000 werden aufgehoben, soweit mit ihnen Gebühren festgesetzt werden, die den Betrag von 24.204,18 DM überstei- gen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrags ab- wenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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