Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Köln, 25 K 10717/00

Datum:
14.03.2003
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
25. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
25 K 10717/00
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2003:0314.25K10717.00.00
 
Tenor:

Soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird der Gebührenbescheid des Landrats des F. vom 2. August 1999 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides der Bezirksregierung Köln vom De- zember 2000 aufgehoben, soweit er eine Gebühr festsetzt, die einen Betrag von 90.660,00 DM übersteigt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin drei Fünftel und der Beklagte zwei Fünftel.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstre- ckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des je- weils beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungs- gläubiger vor der Vollstreckung jeweils Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank