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Verwaltungsgericht Köln, 1 K 1154/01

Datum:
24.02.2003
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
1.
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 1154/01
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2003:0224.1K1154.01.00
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat.

Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Bescheides der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post vom 12.01.2001 verpflichtet, die in den bis zum Erlass des genannten Bescheides geschlossenen „Verträgen über die Endleitung" vereinbarten einmaligen Entgelte für eine erstmalige Realisierung des Zuganges zur Inhouse-Verkabelung ( Ziffer 1 des Bescheides ) rückwirkend zum 16.12.2000 zu genehmigen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig voll- streckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

Die Revision unter Übergehung der Berufungsinstanz wird zugelassen.

 
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