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Verwaltungsgericht Köln, 3 K 7694/99

Datum:
15.10.2002
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 K 7694/99
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2002:1015.3K7694.99.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn die Beklagte vor der Vollstreckung nicht Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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