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Verwaltungsgericht Köln, 33 L 1470/02.PVB

Datum:
03.07.2002
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
Fachkammer für Bundespersonalvertretungssachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
33 L 1470/02.PVB
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2002:0703.33L1470.02PVB.00
 
Tenor:

Im Wege der einstweiligen Verfügung wird festgestellt, dass

1. der Vollzug des durch Organisationsbefehl Nr. 00/0000 (SKB) angeordneten Unterstellungswechsels des Fernmeldebereichs 70 der Zustimmung des Antragstellers nach §§ 54 Abs. 1, 47 Abs. 2 BPersVG insoweit bedarf, als seine Mitglieder Friedhelm C , Volker N und Karsten S hiervon erfasst sind und nicht selbst vorher zustimmen,

2. der Beteiligte verpflichtet ist, den Mitgliedern Friedhelm C , Volker N und Karsten S bis zur Entscheidung in der Hauptsache die weitere Mitarbeit beim Antragsteller über den 30. Juni 2002 hinaus unter Übernahme der Kosten zu ermöglichen.

Die Entscheidung soll den Verfahrensbeteiligten per Telefax vorab bekannt gegeben werden.

 
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