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Verwaltungsgericht Köln, 24 K 6827/01

Datum:
27.11.2002
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
24. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
24 K 6827/01
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2002:1127.24K6827.01.00
 
Tenor:

Soweit die Beteiligten das Verfahren in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt; im übrigen wird der Bescheid der Beklagten vom 15. August 2001 insoweit aufgehoben, als es die unter "Anwendungsgebiete" enthaltenen Angaben "bei Fieber, Atemnot sowie bei über 5 Tagen anhaltenden oder unklaren Erkältungsbeschwerden oder bei anhaltenden Erschöpfungszuständen ist ein Arzt aufzusuchen" und die Auflage A. 11 sowie den in der Auflage A. 14 enthalte- nen Zusatz ... "Zur Dauer der Anwendung beachten Sie die Angaben unter Anwen- dungsgebiete" betrifft.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

 
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