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Verwaltungsgericht Köln, 1 L 1617/02

Datum:
10.10.2002
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 L 1617/02
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2002:1010.1L1617.02.00
 
Tenor:

1. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin (1 K 5937/02) gegen die Verfügung der Antragsgegnerin vom 11. Juni 2002 (C. 0c-00-000 A 00.00.00) wird angeordnet.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsgegnerin und die Beigeladene jeweils zur Hälfte; die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind erstattungsfähig.

2. Der Streitwert wird auf 125.000,00 EUR festgesetzt.

3. Der Beschluss soll den Beteiligten vorab per Telefax übermittelt werden.

 
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