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Verwaltungsgericht Köln, 1 K 5694/98

Datum:
21.02.2002
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 5694/98
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2002:0221.1K5694.98.00
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klägerin die Klage zurück- genommen hat.

Der Bescheid der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post vom 15.06.1998 wird aufgehoben, soweit damit die Genehmigung von Entgelten für Preselection abgelehnt wird. Insoweit wird die Beklagte verpflichtet, die Klägerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Ge- richts erneut zu bescheiden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu drei Vierteln und die Beklagte zu einem Viertel.

Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizu- treibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird zugelassen.

Die Revision unter Übergehung der Berufungsinstanz wird zugelassen.

 
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