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Verwaltungsgericht Köln, 1 K 539/99

Datum:
28.02.2002
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 539/99
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2002:0228.1K539.99.00
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat.

Der Bescheid der Beklagten vom 22. Dezember 1998 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt bis zur Klagerücknahme die Klägerin, ab der Klagerücknahme die Beklagte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicher-heitsleistung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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