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Verwaltungsgericht Köln, 9 K 11783/98

Datum:
05.09.2001
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 K 11783/98
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2001:0905.9K11783.98.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 20. April 1998 in der Fassung des Widerspruchsbescheides der Bezirksregierung Köln vom 18. November 1998 ver- pflichtet, den Antrag des Klägers vom 12. Dezember 1997 auf Erteilung einer Genehmigung gemäß §§ 18 ff. Rettungs- gesetz unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu bescheiden.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheits- leistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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