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Verwaltungsgericht Köln, 33 K 8075/99.PVB

Datum:
16.01.2001
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
Fachkammer für Bundespersonalvertretungssachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
33 K 8075/99.PVB
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2001:0116.33K8075.99PVB.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass der Beteiligte hinsichtlich der Vergabe leis- tungsbezogener Vergütungsbestandteile verpflichtet ist, soweit nicht eine zuständige Stufenvertretung nach § 82 Abs. 1 oder 5 BPersVG in gleicher Weise anstelle des Antragstellers beteiligt wurde, dem Antragsteller regelmäßig Zahlen, Arten, Stufen und Empfänger der gewährten Leistungen offenzulegen einschließlich der Einsicht in Listen.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

 
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