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Verwaltungsgericht Köln, 26A K 7708/98

Datum:
08.03.2001
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
26a. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
26A K 7708/98
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2001:0308.26A.K7708.98.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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