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Verwaltungsgericht Köln, 26A K 213/99

Datum:
09.08.2001
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
26a. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
26A K 213/99
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2001:0809.26A.K213.99.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen. Die Kläger tragen jeweils zu einem Drittel die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außer- gerichtlichen Kosten des beigeladenen Landes, das diese selbst trägt.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig voll- streckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizu- treibenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe lei- stet.

 
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