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Verwaltungsgericht Köln, 25 K 849/99

Datum:
21.09.2001
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
25. Kammer
Entscheidungsart:
Gerichtsbescheid
Aktenzeichen:
25 K 849/99
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2001:0921.25K849.99.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger je zur Hälfte mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

 
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