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Verwaltungsgericht Köln, 25 K 1834/99

Datum:
01.06.2001
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
25. Kammer
Entscheidungsart:
Gerichtsbescheid
Aktenzeichen:
25 K 1834/99
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2001:0601.25K1834.99.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar; der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleitung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

 
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