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Verwaltungsgericht Köln, 22 L 792/01

Datum:
03.04.2001
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
22. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
22 L 792/01
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2001:0403.22L792.01.00
 
Tenor:

1. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin in dem Verfahren 22 K 4913/98 gegen die der Beigeladenen erteilte Lizenz wird insoweit angeordnet, als die Antragsgegnerin der Beigeladenen erlaubt hat, Briefsendungen am Tage nach der Abholung oder Bereit- stellung (E+1) zuzustellen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

2. Der Streitwert wird auf DM 4.000,00 festgesetzt.

 
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