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Verwaltungsgericht Köln, 19 K 6812/99

Datum:
09.02.2000
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 K 6812/99
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2000:0209.19K6812.99.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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