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Verwaltungsgericht Köln, 17 K 1834/97

Datum:
29.02.2000
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
17. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
17 K 1834/97
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2000:0229.17K1834.97.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Bundesverwaltungsamtes vom 18. Dezember 1995 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26. Februar 1997 verpflichtet, dem Kläger zu 1) einen Aufnahmebescheid zu erteilen und die Klägerinnen zu 2), 3) und 4) in diesen einzubeziehen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen; diese trägt dieser selbst.

 
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