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Verwaltungsgericht Köln, 3 L 1203/99.A

Datum:
22.06.1999
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 L 1203/99.A
ECLI:
ECLI:DE:VGK:1999:0622.3L1203.99A.00
 
Tenor:

Der Antragsgegnerin zu 1. wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, der für die Abschiebung zuständigen Stelle mitzuteilen, daß vor einer erneuten Mitteilung gemäß § 71 Abs. 5 Satz 2 AsylVfG die Abschiebung der Antragsteller nicht vollzogen werden darf; im übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Antragsgegnerin zu 1. trägt die Kosten des Verfahrens.

 
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