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Verwaltungsgericht Köln, 14 K 5274/87

Datum:
14.02.1989
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 K 5274/87
ECLI:
ECLI:DE:VGK:1989:0214.14K5274.87.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 15.01.1987 und des Widerspruchsbescheides vom 04.12.1987 verpflichtet, dem Kläger die beantrag- te Einsichtnahme in das Wasserbuch vorbehaltlich des Umfangs der nach § 160 Abs. 2 LWG möglichen Einschränkungen zu gewähren.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Beklagte und die Beigeladene je zur Hälf- te.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten und der Beigeladenen wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicher- heitsleistung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, sofern nicht der Kläger Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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