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Verwaltungsgericht Köln, 1 L 4717/77

Datum:
31.10.1977
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 L 4717/77
ECLI:
ECLI:DE:VGK:1977:1031.1L4717.77.00
 
Tenor:

1) Auf einen von der Antragstellerin gegen den Bescheid vom 3. Oktober 1977 einzulegenden Widerspruch wird die aufschiebende Wirkung angeordnet, so- weit der Antragsgegner in diesem Bescheid die Antragstellerin zur Schließung ihres Betriebes aufgefordert und zur Durchsetzung seiner Anordnung die Anwendung un- mittelbaren Zwangs angedroht hat. Im übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

2) Der Streitwert wird auf 6.000,-- DM festgesetzt.

 
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