Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 6 K 5294/25

Datum:
06.10.2026
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 K 5294/25
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2026:1006.6K5294.25.00
 
Schlagworte:
Studium Medizin Zulassung Landarzt Landarztquote Kinder- und Jugenmedizin Vertragsstrafe
Normen:
GG Art.3 Abs. 1 GG Art. 12 Abs. 1 LAG NRW § 1 LAG NRW § 3 LAG NRW § 5
Leitsätze:

Die auf der Grundlage von § 4 Landarztgesetz NRW geschlossenen öffentlich-rechtlichen Verträge der ersten Generation gestatten sowohl eine Weiterbildung im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin als auch eine anschließende pädiatrische Tätigkeit, selbst wenn ein besonderer öffentlicher Bedarf im Sinne des Landarztgesetzes NRW in dieser Fachrichtung nicht festgestellt ist.

 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass die Klägerin durch die Wahl der Weiterbildung zur Kinder- und Jugendärztin nicht gegen den zwischen den Beteiligten geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 2. April 2019 verstoßen hat und dass sie nach der Weiterbildung als Kinder- und Jugendärztin ihrer hausärztlichen Tätigkeit ortsungebunden nachgehen darf - ihr mithin nicht die Verhängung einer Vertragsstrafe droht -, falls zum Beginn ihrer fachärztlichen Tätigkeit kein besonderer Bedarf im Sinne des Vertrages in dieser Fachrichtung festgestellt worden und eine solche Feststellung auch nicht für die nahe Zukunft konkret absehbar sein sollte.

Die Kosten des Verfahrens hat das beklagte Land zu tragen.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 11 12 13 20 21 22 26 27 28 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank