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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2a L 1721/26.A

Datum:
06.10.2026
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
2a. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2a L 1721/26.A
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2026:1006.2A.L1721.26A.00
 
Tenor:
  1. Dem Antragsteller wird für das Verfahren erster Instanz Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin U. aus Y. zu den Bedingungen eines im Bezirk des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen ansässigen Rechtsanwalts beigeordnet.

  2. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, der zuständigen Ausländerbehörde mitzuteilen, dass der Antragsteller vorläufig nicht nach Bulgarien abgeschoben werden darf.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, tragen die Beteiligten je zur Hälfte.

 
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