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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 1 K 1154/23

Datum:
29.04.2026
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 1154/23
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2026:0429.1K1154.23.00
 
Schlagworte:
beamtenrechtlicher Schadensersatz; späterer Berufseinstieg; adäquat kausaler Zusammenhang zwischen schuldhafter Pflichtverletzung und Schaden; Beweiserleichterung; materielle Beweislast
Leitsätze:

Zur Frage des adäquat kausalen Zusammenhangs zwischen einer schuldhaften Pflichtverletzung in Form einer Feststellung des endgültigen Nichtbestehens der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt auf Grundlage eines falsch gewählten Beurteilungszeitraums und einem Schaden in Form entgangenen Gewinns durch einen späteren Berufseinstieg.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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