Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 13 K 2623/25

Datum:
26.03.2026
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 2623/25
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2026:0326.13K2623.25.00
 
Schlagworte:
Haus-/Grundstücksanschlusskosten; öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; Trennsystem; Sonderinteresse des Anschlussnehmers
Normen:
KAG NW § 10
Leitsätze:
  1. Der Anschlussnehmer hat gegen die beklagte Gemeinde einen Anspruch auf die Erstattung der für die Verlegung einer weiteren Grundstücksanschlussleitung von ihm aufgewendeten Kosten bei Umstellung der öffentlichen Abwasserentsorgung auf ein Trennsystem. 
  2. Rechtsgrundlage hierfür ist der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch
  3. Die Verlegung einer weiteren Hausanschlussleitung bei Umstellung von Mischwasser auf Trennsystem liegt nicht im Sonderinteresse des Anschlussnehmers.
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.425,15 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank