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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 L 192/26

Datum:
23.02.2026
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 L 192/26
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2026:0223.12L192.26.00
 
Schlagworte:
Gewährung vorläufigen vorbeugenden Rechtsschutzes wegen befürchteter dienstrechtlicher Eingriffe in die richterliche Unabhängigkeit - Rechtsweg zum Richterdienstgericht
Normen:
LRiStaG § 66 Abs 2 LRiStaG § 66 Nr. 4 Buchst. e DRiG § 26 Abs 3
Leitsätze:

Der Richter hat wegen des Nebeneinanders zweier Rechtswege für ein und denselben prozessualen Anspruch je nach dem geltend gemachten Klagegrund durch die Begründung seines Antrages weitgehend selbst zu bestimmen, ob eine Maßnahmeder Dienstaufsicht vom Richterdienstgericht (wegen Beeinträchtigung der richterlichenUnabhängigkeit) oder vom Verwaltungsgericht (wegen sonstiger Rechtsverletzung)nachgeprüft werden soll.

 
Tenor:

Der Verwaltungsrechtsweg ist unzulässig. Der Rechtsstreit wird nach Anhörung der Beteiligten an das sachlich und örtlich zuständige Dienstgericht für Richter bei dem Landgericht Düsseldorf verwiesen.

 
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