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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 9 K 2031/25

Datum:
22.07.2025
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 K 2031/25
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2025:0722.9K2031.25.00
 
Schlagworte:
Befangenheitsantrag, Ablehnungsgesuch, Ablehnungsgrund
Normen:
VwGO § 54 Abs 1; ZPO § 45 Abs 1
 
Tenor:

Das vom Kläger gegen die Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht C.         , den Richter am Verwaltungsgericht F.       , den Richter am Verwaltungsgericht Dr. C1.       , den Richter am Verwaltungsgericht Q.       , den Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht L.       , den Richter am Verwaltungsgericht X.           , die Richterin am Verwaltungsgericht H.       und den Richter am Verwaltungsgericht Dr. M.      angebrachte Ablehnungsgesuch vom 17. Juli 2025 wird als unzulässig verworfen.

 
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