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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 4 K 4927/23

Datum:
05.11.2025
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 4927/23
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2025:1105.4K4927.23.00
 
Schlagworte:
Fehler im Überdenkungsverfahren, Befangenheit, Anspruch auf Wiederholung
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung der Notenmitteilung vom 17. Juli 2023 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 30. Oktober 2023 verpflichtet, die Klägerin erneut zur Prüfung im Modul „Guided Research in British an Postcolonial Studies“ zuzulassen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens zu 3/4, die Klägerin zu 1/4.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

 
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