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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 19 L 1899/25

Datum:
06.11.2025
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 L 1899/25
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2025:1106.19L1899.25.00
 
Schlagworte:
Einreichung von Anträgen als elektronisches Dokument; Pflicht gilt auch für Steuerberater
Normen:
§ 55d VwGO
Leitsätze:

Nach § 55d Satz 1 VwGO sind vorbereitende Schriftsätze und Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge, die u. a. durch Rechtsanwälte eingereicht werden, als elektronisches Dokument zu übermitteln. Diese Verpflichtung gilt gemäß § 55d Satz 2 VwGO auch für die nach der Verwaltungsgerichtsordnung vertretungsberechtigten Personen wie Steuerberater in Streitigkeiten wie der vorliegenden (§ 67 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3a VwGO), für die ein sicherer Übermittlungsweg nach § 55a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 VwGO zur Verfügung steht. Dies ist gemäß § 86d, § 157e StBerG seit dem 1. Januar 2023 der

Fall.

 
Tenor:
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15
 

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