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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 19 L 1587/25

Datum:
07.10.2025
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 L 1587/25
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2025:1007.19L1587.25.00
 
Schlagworte:
Rücknahme Widerruf Geeignetheitsbestätigung Gaststätte Trinkhalle
Normen:
VwVfG NRW § 49; VwVfG NRW § 48; GewO § 33c Abs 3; SpielV § 1
Leitsätze:

Auch der Widerruf eines rechtswidrigen Verwaltungsakts setzt einen Widerrufsgrund voraus. Fehlt ein solcher, kommt aber eine Umdeutung in eine Rücknahme in Betracht.

 
Tenor:
  1. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

  1. Der Streitwert wird auf 2.000,- € festgesetzt.

 
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