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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 19 L 1158/25

Datum:
18.07.2025
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 L 1158/25
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2025:0718.19L1158.25.00
 
Schlagworte:
Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes nach dem LHundG NRW; Angriff von mehreren Hunden; "Rudelangriff"; Feststellung der Gefährlichkeit allein aufgrund der Beteiligung an einem Rudelangriff
Normen:
§ 3 Abs. 3 LHundG NRW
Leitsätze:

Eine Beteiligung an einem Rudelangriff mehrerer Hunde, bei dem ein anderer Hund gebissen wird, kann zur Feststellung der Gefährlichkeit eines an dem Angriff beteiligten Hundes führen, ohne dass sicher feststehen muss, dass (auch) dieser Hund aktiv gebissen hat. 

 
Tenor:
 
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