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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 19 K 2970/22

Datum:
13.01.2025
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
19 Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 K 2970/22
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2025:0113.19K2970.22.00
 
Schlagworte:
Gewerbeuntersagung, wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit, Steuerrückstände, Schuldnerverzeichnis, Gesamtverhalten
Normen:
GewO § 35 Abs 1
Leitsätze:

Unzuverlässig ist ein Gewerbetreibender, der nicht die Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß ausüben wird. Die damit geforderte Prognose orientiert sich an seinem gesamten Verhalten.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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