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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 K 2753/23

Datum:
24.06.2024
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 K 2753/23
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2024:0624.12K2753.23.00
 
Schlagworte:
Energiepreispauschale für Rentner; Gleichheitssatz; Gleichbehandlungsgrundsatz; Rente der Europäischen Kommission; vergleichbare Leistung aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union
Normen:
RentEPPG; GG Art. 3 Abs. 1
Leitsätze:

1. Eine Rente der Europäischen Kommission ist keine Rente aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung und auch keine vergleichbare Leistung aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.2. Die Beschränkung der Energiepreispauschale für Rentner auf bestimmte Personenkreise verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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