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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 5a K 525/23.A

Datum:
23.11.2023
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
5a. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5a K 525/23.A
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2023:1123.5A.K525.23A.00
 
Schlagworte:
Afghanistan Machtübernahme Taliban
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung der Nummer 1 im Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 4. Januar 2023 (Geschäftszeichen 95800081-423) verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung seitens des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckungsfähigen Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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